FlirtXpert - Experten & Singles schreiben über Flirt, Dating & Verlieben 2000 Flirt-Beiträge

Vermiete doch mal deinen Mann …

Berlin, den 14. April 2018

Ja, Freundinnen und Freunde, mit der Gleichberechtigung wird das nichts – denn inzwischen kann eine Ehefrau ihren Mann vermieten – aber umgekehrt geht noch nicht. „Was, nur vermieten? Nicht verkaufen oder versteigern?“ hat da meine Nachbarin Tina gleich gefragt. Tja, ich weiß nicht so recht, wo da der Markt für Männerverkäufe ist – ich schwanke ja noch zwischen dem Sklavenmarkt oder dem Markt für Trampeltiere. Bei Tinas Mann würde ich eher auf Kamelmarkt tippen.

Also, damit das mal klar ist: Einen (fremden) Ehemann kann man mieten, aber nicht kaufen oder versteigern. So und nun mal zur Gleichberechtigung: Wenn nun mal jemand seine Frau vermieten will, ich meine, das müsste dann doch auch gehen, oder? Ich bin ja solo, aber da wüsste ich eine Menge Männer, die würden ihre Frau richtig gerne vermieten – da käme wenigstens mal was rein in die Haushaltskasse. An was ich da so gedacht hätte? Flicken, Stricken, Putzen … was Frauen eben, so können, nicht?

Ach so, Frauen können manchmal auch noch ganz gut Haustiere pflegen - ich dachten da so an die Pflege von Vögeln. Bevor ich es vergesse, wozu die Männer vermietet werden: Zum Schrauben, Bohren, Dübeln und Nägel einschlagen natürlich, wozu sonst?

So, und damit das alles klar ist: Das gibt es wirklich, das mit den Ehemännern zum Mieten – aber das mit den Frauen ist meine neue Geschäftsidee, so wahr ich Gramse heiße. Äh, ist die Domäne „Tussenzumieten“ noch frei? Gleich mal nachgucken … oh Schreck, ich glaube, die Idee, Frauen zu vermieten, hatte schon jemand vor mir.

Bild © unbekannt, vermutlich 1920er Jahre. Restaurierung © 2011 bei liebesverlag.de

Euer Autor Fürchtegott

Auf in die Praxis: