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Dummheit beim Seitensprung kann peinlich und teuer werden!

Berlin, den 17. September 2014

Wenn man sich entschließt einen Seitensprung zu wagen, gibt es ein paar elementare Regeln, die man unbedingt einhalten sollte, damit die erotische Affaire nicht in einem Desaster endet. Herr X hielt sich noch nicht einmal an Regel 1-3 und wir vermuten, dass er Regel 4 auch nicht befolgt hat.

  • Regel 1 beim Seitensprung: "Nie erwischen lassen!"
  • Regel 2 beim Seitensprung: Nie innerhalb der 50 Meilen Zone treffen, um nicht von Freunden, Nachbarn etc.
  • Regel 3 beim Seitensprung: Sollte man Regel 1 und 2 nicht beherzigt haben, unbedingt absolut diskret mit der Sache umgehen, um nicht zum Gespött der Leute zu werden, wie bei Herrn X geschehen...

Die TLZ berichtete von Herrn X, der sich von einer Bekannten ertappen und von dieser dann erpressen ließ. Nach dem Tod seiner Ehefrau entschloss sich Herr X, dass mittlerweile ein paar Tausender betragende Schweigegeld zurückzufordern - natürlich erfolglos. Dummheit wird eben manchmal teuer bestraft.

So weit, so gut. Die Geschichte des Herrn X ist hier aber noch nicht zu Ende. Anstatt das Geld unter Lehrgeld zu verbuchen, kam Herr X jetzt auf die glorreiche Idee, die Summe beim Finanzamt abzusetzen -natürlich erfolglos. Das Bundesverfassungsgericht schmetterte das Ansinnen des Herrn X ab, seine teuer erkauften ausserehelichen Abenteuer sich vom Volk bezahlen zu lassen. Justitia wir danken Dir!

Ob sich besagter Herr X an Regel 4 gehalten hat, wurde leider nicht kolportiert. Wir können es nur hoffen

aids.gif

Denn Regel 4 beim Seitensprung besagt: "Nie mit blanker Waffe"!

Deshalb hier als erinnernder Gehirnklaps die aktuelle Aids-Kapagne des BZgA.
Hier findet Ihr Seitensprung-Tipps

Euer Autor d_the_p

Auf in die Praxis: