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Ein Blind Date ist keine Verlobung

Berlin, den 11. August 2018

Drehen wir die Zeit einmal um mehr als 100 Jahre zurück, nur für eine Sekunde: Da nahm mein Urgroßvater seien dritte Frau. Er traf sich einmal mit ihr, blitzte dabei aber ab, ließ aber nicht locker und traf sich ein zweites Mal. Danach waren beide verlobt, einfach so. Verlobungen beim ersten Treffen waren bei Sympathie nicht selten, wenn ein Mann zum zweiten oder dritten Mal heiratete. Schließlich plärrten daheim noch die Kinder aus früheren Ehen herum, und verfügbare Frauen passenden Alters waren rar.

So, und nun bitte zurück zum Heute und zum Online-Dating. Eine E-Mail, in der man schreibt „ich würde dich gerne sehen“ heißt gar nichts, und ein Blind Date ist noch keine Verlobung, nur weil beide einen Partner suchen und sich auch noch sympathisch sind. Aus dieser Sicht ist völlig unerklärlich, was „Stern-TV“ mit einer Sendung beabsichtigt, in der falsche Fuffziger an die Partnersuchfront geschickt wurden. Dabei handelt es sich beispielsweise um einen weiblichen Lockvogel namens „Laila“. Das Vögelchen soll dem partnersuchenden Mann das Versprechen abnehmen, „drei Wochen keine andere Frau zu treffen“ – nach einem einzigen Blinddate mit der Fake-Frau. Offenbar begreift „Stern-TV“ das Absurde an der Situation nicht einmal – man glaubt wirklich, dass diesem Versprechen irgendeine Verbindlichkeit innewohnt.

Es heißt, nur einer von fünf Männern, mit denen man dieses Verdummungsspiel durchgeführt hat, sei „wirklich ehrlich“ gewesen. Doch was offen bleibt: War es Ehrlichkeit oder Naivität? Wer von einer Frau unter einem Vorwand drei Wochen auf die „lange Bank“ geschoben wird, der darf getrost davon ausgehen, dass die Frau ihn verkohlt. So ungewöhnlich ist es ja nun wirklich nicht, dass Männer „geparkt“ werden, weil Frauen glauben, sie brauchen noch Reserven, falls sie nichts Besseres finden. Nein, ein Blind Date ist keine Verlobung. Es bedeutet nur dann etwas, wenn man sich innerhalb kurzer Zeit wieder verabredet.

Bild: © 2009 by jenn

Euer Autor Gebhard

Auf in die Praxis: