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Jung und Alt: Der Liebe Wogen sind unergründlich

Berlin, den 22. August 2018

Die ganz jungen Menschen werden in Deutschland sehr zu Recht in besonderer Weise geschützt. Da gilt für die meisten ihrer Lebensumstände, und selbstverständlich auch für die Sexualität.

Doch irgendwann wird man erwachsen – und das „gefühlte Erwachsensein“ ist nicht an das 18. Lebensjahr gebunden. Damit gar nicht erst Missverständnisse auftauchen: Das vollständige biologische und emotionale Erwachsensein sollte mit dem 25. Lebensjahr abgeschlossen sein. Das heißt aber nicht, dass dies für alle jungen Menschen zutrifft.

Nun gibt es da eine sehr junge Frau, die 16 war, als sie einen Mann kennenlernte, der „ihr Vater hätte sein können“, und die beiden haben tatsächlich miteinander geschlafen. Wäre sie 18 gewesen, dann hätte man sich nicht das Maul zerreißen können, aber da sie erst 16 war, hält man sich nicht für „reif genug“. Erstaunlich, dass man sich da drei beliebige Teenager in die Redaktion holen kann und sie über die Liebe losschnattern lässt.

Doch die Wogen der Liebe, der Lust und der Leidenschaft sind unergründlich – und ich meine, was ich hier sage. Geschriebene Gesetze sind dabei einzuhalten, und dies ohne jede Diskussion – aber „ungeschriebene Gesetze“, wie sie jetzt Journalisten aufstellen, eben nicht. Wenn eine junge Frau nach einem älteren Mann lüstet, dann darf sie es tun, ebenso wie der junge Mann, der sich wesentlich ältere Freundinnen sucht. Es mag sein, dass die Umkehrung häufiger vorkommt: Der ältere Mann begehrt die jüngere Frau, die ältere Frau den jüngeren Mann – aber das tut nichts zur Sache. Wenn der Gesetzgeber einen Menschen in die Freiheit der Entscheidung entlässt, dann ist er frei – und dann sollten wir Anderen schweigen. Wir müssen nicht ja nicht das schwierige Leben führen, das dem ungleichen Paar droht. Doch ihre Liebe zueinander, und sie sie auch nur von kurzer Dauer, die sollten wir respektieren.

Foto: © 2011 by Alex Proimos.

Euer Autor Gebhard

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