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Zugriff bei heftigen Lustschreien– GPS-Tracker

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Wer ganz sicher sein will, dass der Ehefrau, Verlobte oder Freundin nicht betrügt, der hatte bislang nur die Möglichkeit, ihr einen Keuschheitsgürtel anzulegen – die gibt es auch für Männer, wobei die Männerdinger aussehen, als hätte sie ein Klempner (Flaschner für die Andersgläubigen) erfunden.

Allerdings stehen sowohl Frauen wie auch Männer dieser Seitensprung-Präventionsmaßnahme in der Regel eher ablehnend gegenüber, wie man sich denken kann – man stelle sich nur vor, wie das wasserhahnähnliche Gebilde bei Männern unter Tuchhosen aussieht – und auch bei Damen sind Keuschheitsgürtel nicht in Tangaform erhältlich, sodass man kaum bauchfrei und kurzberockt daher kommen kann.

Als zuverlässiger One-Night-Stand-Schutz für die Partnerin oder den Partner eignen sie sich ohnehin nicht - Nachschlüssel sind meist leicht zu beschaffen.

Doch nun hat ein Fernost-Unternehmen eine andere Lösung: Den GPS-Tracker, der vor allem den Juristen viel Kopfzerbrechen macht: Legal – illegal – scheißegal gilt ja nicht überall, und die Verfassung, die Strafgesetze wie auch die UNO garantieren ja noch so etwas wie die Persönlichkeitsrechte.

Der Hersteller macht denn auch keinen Hehl daraus, dass man nicht nur sein Haustier oder einen Alzheimerkranken damit sinnvoll überwachen kann, sondern es „eignet sich hervorragend für die Personenüberwachung - z. B. … eigene/r Frau/Mann oder Freundin/Freund)“ und später: „Ab jetzt können Sie die Kontrolle haben. Lassen Sie sich nicht mehr belügen, denn dieser Peilsender hilft Ihnen der Wahrheit auf die Spur zu kommen!!!

Dabei wird unter anderem auch mit der Möglichkeit geworben im “Notfall unbemerkt mithören was sich um das Gerät herum tut“, was letztlich bedeutet (aber in der Werbung so nicht gesagt wird) das Luststöhnen der Ehefrau gleich mal zu dokumentieren und einen Privatdetektiv zum Zugriff zu veranlassen – Fotos sagen bekanntlich mehr als tausend Stöhnlaute.

Die österreichische Tageszeitung „Die Presse“ wusste Näheres – und vor allem auch, dass derjenige, der eine Person ohne deren Zustimmung überwacht, in den Knast wandern kann.

Anmerkung: Zum Schutz der Privatsphäre wurde nicht auf die Webseite des Herstellers verlinkt.

von Johann Fürchtegott Gramse (alle Beiträge ansehen)
Kategorie(n): Kurioses & Fun, Erotik
veröffentlicht am: 29. August 2008 (RSS 2.0, trackback
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